We serve - Lions hilft wo keiner hilft

Zweck und Satzung der Hilfsgemeinschaft

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige sowie kulturelle Zwecke wie z.B. Konzerte im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953; er dient insbesondere der Pflege des Lions - Gedankens durch Verbreitung des ethischen Grundsatzes des selbstlosen Dienens im täglichen Leben.

Der Verein dient hierbei:

  • der mildtätigen Hilfe in Form gezielter Aktionen zur Unterstützung der nach § 18 Steueranpassungsgesetz hilfsbedürftigen Personen und Personengruppen;
  • der Förderung der Wohlfahrtspflege entsprechend der Tätigkeit der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege;
  • der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe, insbesondere durch Jugendaustausch mit dem Aus­land und Abhalten von Jugendlagern;
  • der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Gedankens der Völkerverständigung durch Pflege des guten Willens zum Frieden unter den Völkern.

Zur Erreichung dieses Zwecks kann die Unterstützung auch an Personen oder an öffentliche Anstalten und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen, mit Sitz oder Wohnsitz innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands, gewährt werden. 

Beschlossen in den Gründungsversammlungen vom 16. Jan. 1979 und 17. April 1979 in Regensburg.

Letzte Fassung vom 07.10.2005

Vereinsregister VR 581

Das bedeutet konkret für uns:

Schwerpunktmäßig die Förderung

  • Der Integration oder Reintegration benachteiligter Jugendlicher unabhängig von Nationalität Hautfarbe oder Religion.
  • der Behindertenhilfe insbesondere behinderter Kinder
  • Pädagogischer Projekte
  • Gesundheitsbezogener Projekte insbesondere mit Fokus auf Sehvermögen.

 

Für detaillierte Information - hier der link zu <<was wir tun>>